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Promotion Products


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Jahrgang: 2/2008

Zielgruppe: Einkäufer, Geschäftsführer, Marketing- & Werbeleiter

Erscheinungsweise: 6 x jährlich

Druckauflage: 30.000 Exemplare

Verbreitung: Deutschland, Schweiz und Österreich

Jahresabonnement:
Promotion Products (6 Ausgaben): 30,- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Studentenabo: auf Anfrage
Einzelhefte: auf Anfrage

Abo Service: Sabrina Stolle +49/221/68911-17


Verlag:
WA Verlag GmbH
Walther Str. 49-51
D-51069 Köln


Postfach 85 05 65
D-51030 Köln

Geschäftsleitung: Dr. Klaus Stallbaum, Michael Scherer

Verlagsleitung: Dr. Mischa Delbrouck, Ralf Bales

Objektleitung: Heike Pohl

Internetredaktion: Ralf Bales

Produktionsleitung: Anik Ginet Servais

Marketing & Vertrieb:
Nadine Schmidt, Leitung
Sarah Vieten
Jochen Thoma

Key Account Manager: Kirsten Nestler


Telefon: +49/221/6 89 11-0
Redaktion: -30
Internet: -21
Anzeigen: -19, -27, -33, - 34

Fax: +49/221/6 89 11-10
ISDN ("Leonardo"): +49/221/6 807571

Mediadaten Promotion Products
http://www.waorg.com/MediadatenPP.pdf (Deutsch)

http://www.waorg.com/MediadataPP.pdf (Englisch)

FTP Upload und technische Richtlinien:
http://profile.waorg.com

e-mail: info@waorg.com
Internet: www.waorg.com

Zahlungsbedingungen: rein netto nach Rechnungsdatum

Bankverbindungen:

Deutsche Bank AG
Kto.-Nr. 4 698 122
BLZ 370 700 60

Postbank Essen
Kto.-Nr. 140 708-433
BLZ 360 100 43


HRB 30697, Amtsgericht Köln
Ust.-Id-Nr.: DE 119998878


Geschäftsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste an

1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Publikation erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

3. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlaß wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Ablehnung zu begründen.

6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Publikation der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen des Verlages sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich erfolgen.

8. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg nach Erscheinen der Anzeige erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

9. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlaß.

10. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, wird eine vollständige Belegnummer geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

11. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung bezahlt der Auftraggeber.

12. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe, Eilbriefe und Fernschreiben auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.


Zusätzliche Bedingungen des Verlages

a) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlaßten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

b) Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft.

c) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Letztere auch für etwa nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.

d) Der Verlag behält sich vor, Abonnements ohne Angabe von Gründen jederzeit gegen anteilige Erstattung des Abopreises zu kündigen.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.

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